Umlagen sind ggf. lokationsabhängig (Konzessionsabgabe, Regelenergieumlage etc.) oder mengenabhängig (KWK etc.). Die Pflege beispielsweise aller in der BRD vorkommenden KA-Verträge in Abhängigkeit der schwankenden Einwohnerzahlen und in Kenntnis der Gemeinderatsbeschlüsse ("gezonte KA" in Bayern) ist mit Bordmitteln nicht machbar.
Umlagen laufen aus und werden ggf. wieder in Kraft gesetzt (z.B. §18 AbLaV).