Wir führen in Ihrem Hause einen Workshop mit folgenden Inhalten durch:
- Schaffung eines einheitlichen Wissenstandes bei allen Verantwortlichen zu den Themen IT-Sicherheitsgesetz und IT-Sicherheitskatalog und den daraus resultierenden konkreten Anforderungen an Ihr
Unternehmen.
- Schaffung eines einheitlichen Wissenstandes bei allen Verantwortlichen über die aktuell bekannten Informationen, unter welchen Bedingungen eine Ausnahmeregelung vom IT-Sicherheitskatalog geltend
gemacht werden kann.
- Gemeinsame Erarbeitung eines abgabereifen „Antrags“ an die Bundesnetzagentur auf Basis unseres entsprechenden Musterformulars, welches auf die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung nach Tenor B
„oder durch sonstige Pläne zur Struktur des Netzes“ abzielt. Dieses ist (neben formalen Angaben) insbesondere um „sonstige Pläne zur Struktur ihres Netzes“ zu ergänzen.